Kündigung erhalten oder Stellenabbau angekündigt: deine Rechte, der Sozialplan und die ersten 30 Tage
UBS, Helvetia Baloise, Kühne+Nagel, Novartis: 2026 ist das Jahr der angekündigten Abbaupläne, und netto entstehen so wenige Stellen wie seit fünf Jahren nicht. Was im Obligationenrecht für dich steht — Sperrfristen, Massenentlassung, Sozialplan, Zeugnis, Freistellung —, welche Fehler in der Kündigungsfrist Einstelltage kosten und wie du die ersten 30 Tage so nutzt, dass du gar nicht erst beim RAV landest.
Autor: Winn Chelini
Die Nachricht kommt selten überraschend und trifft trotzdem: ein Termin mit HR, ein Brief, ein «Restrukturierungsprogramm» im Intranet. 2026 ist das Jahr der angekündigten Abbaupläne — UBS bis zu 3'000 Stellen, Helvetia Baloise bis zu 2'600, Kühne+Nagel über 2'000, Novartis rund 550 in Stein — und der Markt darunter ist dünner geworden: Zwischen dem ersten Quartal 2025 und dem ersten Quartal 2026 kamen laut BFS netto nur 13'850 Vollzeitstellen dazu, der tiefste Wert seit fünf Jahren. Was du in dieser Lage brauchst, ist keine Beruhigung, sondern eine Reihenfolge: welche Rechte im Obligationenrecht stehen, welche Fristen laufen, und was du in den ersten 30 Tagen tust, damit die Kündigungsfrist nicht zur Wartezeit wird.
TL;DR - Quick Summary
Kurz zusammengefasst:
- Fristen prüfen, bevor du unterschreibst: gesetzlich 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate im zweiten bis neunten, 3 ab dem zehnten, je auf Monatsende (OR 335c); länger nur, wenn Vertrag oder GAV es sagen. Bist du krank, verunfallt oder schwanger, ist eine Kündigung in der Sperrfrist nichtig (OR 336c)
- Massenentlassung ist ein Rechtsbegriff mit Schwellen (OR 335d): ab 10 Kündigungen in Betrieben mit 21–99 Angestellten, ab 10 Prozent bei 100–299, ab 30 ab 300 — innert 30 Tagen. Dann muss der Arbeitgeber konsultieren, dem Kanton melden, und das Arbeitsverhältnis endet frühestens 30 Tage nach dieser Meldung
- Sozialplan-Pflicht erst ab 250 Angestellten und 30 Kündigungen (OR 335i). Darunter ist er freiwillig — und verhandelbar
- Zeugnis sofort verlangen, Zwischenzeugnis in der Kündigungsfrist, Zeit für die Stellensuche steht dir zu (OR 329 Abs. 3). Einen Aufhebungsvertrag unterschreibst du nicht am selben Tag: Das RAV behandelt ihn wie eine Eigenkündigung — bis zu 60 Einstelltage
- Der 30-Tage-Plan: RAV-Anmeldung in der Kündigungsfrist, Arbeitsbemühungen ab Tag eins dokumentieren, Outplacement einfordern — die Kündigungsfrist ist die beste Bewerbungsphase, die du je hast: mit Lohn
Schritt 1: Ist die Kündigung überhaupt gültig?
Bevor du irgendetwas planst, prüfst du drei Dinge — jedes davon kann die Kündigung verschieben oder aufheben.
Die Frist. Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen des OR 335c: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis und mit neuntem, drei Monate ab dem zehnten — immer auf das Ende eines Monats. Dein Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen, kürzere als einen Monat nur ein GAV und nur im ersten Dienstjahr. In der Probezeit sind es sieben Tage auf jeden beliebigen Tag (OR 335b). Eine Kündigung, die am 20. September «per Ende September» ausgesprochen wird, läuft bei zwei Monaten Frist bis Ende November — nicht bis Ende Oktober.
Die Sperrfrist. Bist du am Tag der Kündigung wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig, ist die Kündigung nichtig — sie existiert rechtlich nicht und muss nach der Sperrfrist neu ausgesprochen werden. Die Sperrfrist dauert 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage im zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten (OR 336c). Dasselbe gilt während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt, bei Militär- und Zivildienst von mehr als elf Tagen (vier Wochen davor und danach) und während eines Betreuungsurlaubs. Wirst du nach der Kündigung krank, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und läuft nach der Genesung weiter. Die Sperrfristen gelten nur nach der Probezeit und nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber.
Der Missbrauch. Eine Kündigung wegen deiner Persönlichkeit, deiner Gewerkschaftszugehörigkeit oder weil du Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geltend gemacht hast, ist missbräuchlich (OR 336) — sie ist gültig, kostet den Arbeitgeber aber bis zu sechs Monatslöhne Entschädigung. Beim Stellenabbau ist eine zweite Variante relevant: Eine Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung ohne die vorgeschriebene Konsultation ist ebenfalls missbräuchlich — hier ist die Entschädigung allerdings auf zwei Monatslöhne begrenzt (OR 336a Abs. 3). Für beides gilt eine doppelte Frist: schriftliche Einsprache beim Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist, Klage innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses (OR 336b). Wer die Einsprache verpasst, verliert den Anspruch.
Aufhebungsvertrag: nicht am selben Tag unterschreiben
Bei Abbauprogrammen liegt oft ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch — freiwilliger Abgang, manchmal mit Abgangsentschädigung. Er kann sich lohnen. Aber das RAV behandelt ihn wie eine Kündigung durch dich: «Je nach Situation müssen Sie mit 31 bis 60 Einstelltagen rechnen» (Kanton Bern). Das sind bis zu drei Monate ohne Taggeld, die du gegen die Abgangsentschädigung rechnen musst — und Sperrfristen und Kündigungsschutz gibst du mit der Unterschrift auf. Nimm den Vertrag mit, lass ihn von der Gewerkschaft, dem Rechtsschutz oder einer kantonalen Schlichtungsstelle anschauen, und verlange, dass die Kündigung im Vertrag ausdrücklich als arbeitgeberseitig aus wirtschaftlichen Gründen bezeichnet wird.
Schritt 2: Massenentlassung und Sozialplan — was der Arbeitgeber muss
«Stellenabbau» ist Kommunikation. «Massenentlassung» ist ein Rechtsbegriff mit Folgen, und die Schwellen in OR 335d sind tiefer, als viele denken:
| Betriebsgrösse | Massenentlassung ab (innert 30 Tagen) | Sozialplan-Pflicht |
|---|---|---|
| 21–99 Angestellte | 10 Kündigungen | nein — freiwillig |
| 100–299 Angestellte | 10 Prozent der Belegschaft | nein — freiwillig |
| ab 300 Angestellte | 30 Kündigungen | ja ab 250 Angestellten und 30 Kündigungen (OR 335i) |
Gezählt werden Kündigungen aus Gründen, die nichts mit der Person zu tun haben — also genau der Stellenabbau. Zeitlich gestaffelte Kündigungen, die auf demselben Entscheid beruhen, werden zusammengezählt (OR 335i Abs. 2); ein Abbau in drei Tranchen à 12 Stellen ist eine Massenentlassung von 36. Ausgenommen sind Konkurs und Nachlassverfahren.
Liegt eine Massenentlassung vor, gilt ein fester Ablauf, den du kontrollieren kannst:
- Konsultation (OR 335f): Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertretung — oder, wenn es keine gibt, die Angestellten direkt — anhören und ihnen die Möglichkeit geben, Vorschläge zu machen, wie Kündigungen vermieden, reduziert oder abgefedert werden. Schriftlich mitteilen muss er: die Gründe, die Zahl der geplanten Kündigungen, die Zahl der Beschäftigten und den Zeitraum. Der Kanton Basel-Stadt nennt als Praxis mindestens fünf Arbeitstage Konsultationsfrist in kleinen, zwei bis vier Wochen in grösseren Betrieben. Eine Kündigung, die vor Abschluss der Konsultation ausgesprochen wird, ist missbräuchlich (siehe oben).
- Anzeige ans kantonale Arbeitsamt (OR 335g), mit Kopie an die Arbeitnehmervertretung. Das Arbeitsverhältnis endet frühestens 30 Tage nach dieser Anzeige — auch wenn deine Kündigungsfrist eigentlich früher abliefe. Ein späterer vertraglicher Termin gilt weiterhin.
- Sozialplan (OR 335h–335k): Ab 250 Angestellten und 30 Kündigungen muss der Arbeitgeber mit der Gewerkschaft oder der Arbeitnehmervertretung verhandeln; einigt man sich nicht, entscheidet ein Schiedsgericht verbindlich. Was drinsteht, schreibt das Gesetz nicht vor — nur den Zweck: Kündigungen vermeiden, beschränken, Folgen mildern, ohne den Betrieb zu gefährden.
Was ein Sozialplan typischerweise enthält
Abgangsentschädigungen nach Dienstjahren und Alter, verlängerte Kündigungsfristen, Frühpensionierungslösungen, Weiterbildungsbeiträge, interne Vermittlung — und Outplacement: eine externe Beratung, die deinen CV, deine Strategie und dein Netzwerk aufarbeitet, bezahlt vom Arbeitgeber. Novartis etwa nennt für Stein ein Jobcenter, Frühpensionierungen und einen bis 2028 verlängerten Sozialplan. Unterhalb der Pflichtschwelle gibt es all das nur, wenn jemand danach fragt — die Personalkommission, die Gewerkschaft oder du. Fragen kostet nichts.
Schritt 3: Was dir in der Kündigungsfrist zusteht
Arbeitszeugnis — jetzt, nicht am letzten Tag. Du kannst jederzeit ein Zeugnis verlangen (OR 330a), also auch ein Zwischenzeugnis sofort nach der Kündigung. Das hat zwei Vorteile: Du bewirbst dich in der Kündigungsfrist mit einem aktuellen Zeugnis, und du hast eine Vorlage, gegen die das Schlusszeugnis nicht schlechter ausfallen darf. Lies es mit dem Zeugniscode-Artikel neben dir — bei Abbauwellen werden Zeugnisse oft in Serie geschrieben, und Serienformulierungen sind selten die guten.
Zeit für die Stellensuche. Nach der Kündigung muss dir der Arbeitgeber «die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit» gewähren (OR 329 Abs. 3). Ein gesetzliches Mass gibt es nicht; in der Praxis wird oft ein halber Tag pro Woche genannt. Vorstellungsgespräche in der Arbeitszeit sind damit kein Gefallen, sondern ein Anspruch — kündige sie an, statt sie zu verstecken.
Freistellung. Stellt dich der Arbeitgeber frei, läuft der Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter — die Freistellung ist ein Verzicht auf deine Arbeit, nicht auf seine Zahlung. Ferien dürfen nach Bundesgericht angerechnet werden, wenn sie nicht mehr als etwa einen Drittel der Freistellungsdauer ausmachen; Überstunden nur mit deinem Einverständnis (sozialinfo.ch). Und: Freigestellt heisst nicht arbeitslos. Für das RAV bist du bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist angestellt — mit allen Pflichten, die jetzt folgen.
Schritt 4: Die Pflichten, die schon in der Kündigungsfrist laufen
Der teuerste Irrtum in dieser Phase ist, dass die Arbeitslosenversicherung erst mit dem ersten Tag ohne Job beginnt. Das Bundesgericht ist eindeutig: Versicherte in gekündigter Stellung müssen bereits während der Kündigungsfrist alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen (BGE 139 V 524, Art. 17 AVIG). Der Kanton Aargau formuliert es als Anweisung: Beginne am ersten Tag der Kündigungsfrist mit der Stellensuche und dokumentiere deine Bemühungen. Wer beim ersten RAV-Gespräch mit leeren Händen erscheint, riskiert Einstelltage für ungenügende Bemühungen vor der Arbeitslosigkeit — 1 bis 15 Tage bei leichtem, 16 bis 30 bei mittlerem Verschulden.
Wie viele Bewerbungen es braucht, ist kantonal verschieden — Bern nennt mindestens acht pro Monat, St. Gallen zwölf — und wird mit der Beratungsperson vereinbart. Die Regeln zum Nachweis der Arbeitsbemühungen gelten ab dem Tag der Kündigung, nicht ab dem ersten Taggeld.
Dazu kommt die Anmeldung selbst: spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, rückwirkend geht nicht — aber möglich und empfohlen während der Kündigungsfrist. arbeit.swiss sagt es direkt: «Warte nicht bis zu deinem letzten Arbeitstag.» Die Voranmeldung bringt dir Beratung, Kurse und Vermittlungsvorschläge, bevor du sie brauchst, und sie verhindert die Lücke zwischen letztem Lohn und erstem Taggeld, die durch Wartetage ohnehin entsteht.
Der 30-Tage-Plan für die Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist die beste Bewerbungsphase, die du je haben wirst: Du hast ein Einkommen, ein aktuelles Zeugnis, einen legitimen Grund, dich zu bewerben, und die Frage «Warum suchen Sie?» beantwortet sich mit einem Wort. In einem Markt, in dem pro Inserat bis zu 50 Prozent mehr Bewerbungen eingehen, ist dieser Vorsprung wertvoll. So nutzt du ihn:
Woche 1 — Sichern. Kündigung schriftlich bestätigen lassen, Fristen und Sperrfristen prüfen, Zwischenzeugnis verlangen, Aufhebungsvertrag (falls angeboten) prüfen lassen, Sozialplan oder Outplacement schriftlich erfragen. Alle Unterlagen — Verträge, Lohnausweise, Zeugnisse, Abbaukommunikation — privat sichern, solange du Zugang hast.
Woche 2 — Bewerbungsfähig werden. CV auf den Stand bringen, den die Schweiz erwartet, mit dem Abgang klar benannt («Stellenabbau infolge Restrukturierung», ein Satz, keine Entschuldigung). Zeugnisse und Diplome als vollständiges Dossier bereitlegen. RAV-Voranmeldung machen. Netzwerk informieren — nicht mit einer Rundmail, sondern mit zehn persönlichen Nachrichten.
Woche 3–4 — Bewerben und dokumentieren. Kantonsquote als Minimum, aber jede Bewerbung zugeschnitten, weil dieselbe Liste später das RAV liest. Jede Bewerbung mit Datum, Firma, Stelle, Kontakt, Status festhalten. Interviews in der Arbeitszeit ankündigen (OR 329 Abs. 3). Wer über 50 ist, liest zusätzlich den Artikel zur Jobsuche ab 50 — der Abbau trifft diese Gruppe überproportional, und die Strategie ist eine andere.
Wo preparAItor hilft
Die Rechte holst du dir bei Gewerkschaft, Rechtsschutz und Kanton. Die Bewerbungsarbeit in den 30 bis 90 Tagen Kündigungsfrist ist der Teil, den du selbst trägst — und dort nimmt preparAItor die Zeit weg, die du nicht hast:
- CV Health Check: Der CV nach zehn Jahren im selben Betrieb hat typische Lücken — der Check zeigt sie, bevor der erste Recruiter sie sieht
- Komplettes Dossier pro Inserat: CV zugeschnitten, Brief mit Firmenrecherche, E-Mail — zehn zugeschnittene Bewerbungen im Monat neben einem Job, der noch läuft
- Interview-Training mit der Abgangsfrage: «Warum haben Sie gekündigt bekommen?» im geschützten Rahmen üben, bis die Antwort ein Satz ist
- Tracker als Nachweis: die Liste, die das RAV am 5. des Monats will, entsteht aus den Bewerbungen, die du ohnehin machst
Quellen
- Fedlex – Obligationenrecht (OR), Art. 329, 330a, 335b–335k, 336–336c
- SECO – FAQ Kündigung
- SECO – FAQ Arbeitszeugnis
- Kanton Basel-Stadt – Massenentlassungen: Ablauf und Pflichten
- Kanton Zürich – Massenentlassungen und Betriebsschliessungen
- Kanton Aargau – Kündigung: Was nun?
- Kanton Bern – RAV/ALK FAQ (Aufhebungsvertrag, Bewerbungen pro Monat)
- Bundesgericht – BGE 139 V 524 (Arbeitsbemühungen in der Kündigungsfrist)
- arbeit.swiss – Anmeldung beim RAV
- arbeit.swiss – Erste Schritte nach der Kündigung
- sozialinfo.ch – Kündigung mit Freistellung: Dürfen Ferien und Überstunden aufgehoben werden?
- Novartis – Medienmitteilung zum Standort Stein (25.11.2025)
- nau.ch – Kündigungswelle: Wie schlimm steht es um den Schweizer Arbeitsmarkt?
- watson – In diesen Schweizer Job-Branchen gehen zahlreiche Stellen verloren
- SECO – Die Lage auf dem Arbeitsmarkt Juli 2026
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About the Autor
Winn Chelini is a career expert at preparAItor, helping thousands of job seekers land their dream positions through AI-powered tools and strategies.
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