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22. August 20265 min readSchweizer Arbeitsmarkt

13. Monatslohn in der Schweiz: Wer ihn bekommt, wie er berechnet wird, wann er kommt

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz Standard? Fast — aber gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Hier steht, wann du Anspruch hast, wie die Pro-rata-Berechnung bei Ein- und Austritt unter dem Jahr funktioniert, was ihn vom Bonus unterscheidet und wie du ihn in der Lohnverhandlung behandelst.

Autor: Winn Chelini

Frag in der Schweiz nach dem Lohn, und der «Dreizehnte» taucht innert Minuten auf — der zusätzliche Monatslohn, den die meisten Angestellten zu ihren zwölf regulären bekommen, meist im Dezember. Wer neu auf dem Schweizer Markt ist, stolpert über zwei Dinge: Er ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — und trotzdem so verbreitet, dass Stelleninserate Jahreslöhne nennen, die ihn stillschweigend einrechnen. So funktioniert er wirklich — inklusive Berechnung bei Ein- oder Austritt unter dem Jahr.

TL;DR - Quick Summary

Kurz zusammengefasst:

  • Kein gesetzlicher Anspruch: Das Obligationenrecht schreibt keinen 13. Monatslohn vor. Der Anspruch entsteht aus dem Arbeitsvertrag, einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) — oder aus betrieblicher Übung, wenn er jahrelang vorbehaltlos bezahlt wurde
  • Die Standard-Mechanik: ein zusätzlicher Monatslohn — 1/12 des Jahresgrundlohns — mit dem Dezemberlohn, bei manchen Arbeitgebern hälftig im Sommer und im Dezember
  • Pro rata ist automatisch: Eintritt am 1. September ergibt 4/12 eines Monatslohns im Dezember; Austritt am 31. März ergibt 3/12 mit der letzten Abrechnung — ist der Dreizehnte vertraglich vereinbart, verfällt er beim Austritt vor Dezember nicht
  • Der 13. Monatslohn ist kein Bonus: Er ist fester Lohnbestandteil und wird vorbehaltlos bezahlt; ein Bonus (Gratifikation, Art. 322d OR) kann freiwillig und leistungsabhängig sein
  • In Verhandlungen immer über den Jahreslohn reden: «CHF 6'500 × 13» und «CHF 7'000 × 12» sind fast dasselbe Geld — nenne deine Vorstellung als Jahresbrutto, damit der Dreizehnte nicht gegen dich rechnet

Nicht im Gesetz — aber in den meisten Verträgen

Das Schweizer Arbeitsrecht überlässt den 13. Monatslohn den Parteien: Das Obligationenrecht enthält keine Bestimmung, die ihn vorschreibt. Der Anspruch entsteht auf drei Wegen:

  1. Dein Arbeitsvertrag sieht ihn vor — der Normalfall. Die Klausel ist meist eine Zeile: «Der Jahreslohn wird in 13 Raten ausbezahlt.»
  2. Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) deiner Branche schreibt ihn vor — verbreitet etwa in Bau, Gastgewerbe, Detailhandel und vielen weiteren Branchen.
  3. Betriebliche Übung: Wer jahrelang vorbehaltlos einen Dreizehnten bezahlt, kann allein dadurch einen Anspruch begründen.

Die praktische Konsequenz beim Lesen einer Offerte: Prüf, ob der genannte Lohn ×12 oder ×13 gerechnet ist. Ein Vertrag mit «CHF 84'500 jährlich, ausbezahlt in 13 Raten» bedeutet einen Monatslohn von CHF 6'500 — nicht CHF 7'041. Keine der beiden Strukturen ist besser oder schlechter; derselbe Jahresbetrag wird nur anders aufgeteilt.

Die Berechnung — inklusive Ein- und Austritt unter dem Jahr

Die Grundformel ist simpel: Der 13. Monatslohn entspricht einem Monatsgrundlohn, also dem Jahresgrundlohn geteilt durch 12, zusätzlich zum Dezemberlohn (manche Arbeitgeber teilen: die Hälfte im Juni oder Juli, die Hälfte im Dezember).

Fragen entstehen fast immer bei angebrochenen Jahren:

SituationBerechnungBeispiel (Monatslohn CHF 6'000)
Volles Kalenderjahr1 voller MonatslohnCHF 6'000 im Dezember
Eintritt 1. September4/12 eines MonatslohnsCHF 2'000 im Dezember
Austritt 31. März3/12 eines MonatslohnsCHF 1'500 mit der letzten Abrechnung
Teilzeit 60 %1 Monatslohn zu deinem PensumCHF 3'600 (wenn 100 % CHF 6'000 wären)

Zwei Details, die man wissen sollte: Der 13. Monatslohn ist ordentlicher Lohn — Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fallen darauf an wie auf jeden anderen Lohn. Und wo er vertraglich vereinbart ist, darf er nicht an Bedingungen wie «ungekündigt am Auszahlungstag» geknüpft werden — der Pro-rata-Anspruch überlebt deinen Austritt.

13. Monatslohn vs. Bonus — nicht verwischen lassen

Die Unterscheidung zählt am meisten in der Offertenverhandlung. Ein 13. Monatslohn ist fester Lohnbestandteil: vereinbart, vorbehaltlos, planbar. Ein Bonus (rechtlich eine Gratifikation nach Art. 322d OR) kann freiwillig sein — der Arbeitgeber darf ihn an Geschäftsgang oder Leistung knüpfen, und in schlechten Jahren schrumpft er oder fällt aus.

Wenn eine Offerte also «CHF 78'000 plus attraktiver Bonus» sagt, ist der Vergleich mit «CHF 84'500 in 13 Raten» nicht trivial — die eine Zahl ist garantiert, die andere ist Hoffnung. Frag explizit nach: Ist der Dreizehnte vertraglich? Ist der Bonus freiwillig oder formelbasiert? Was wurde in den letzten zwei Jahren ausbezahlt?

Und der 14. Monatslohn?

Gibt es — aber selten: Einzelne GAV und Arbeitgeber zahlen den Jahreslohn in 14 Raten. Betrachte ihn als angenehme Ausnahme, nicht als Erwartung oder Forderung. Die universelle Gewohnheit, die dich in jedem Fall schützt: Offerten am Jahresbrutto vergleichen, nie am Monatslohn.

So behandelst du ihn in Bewerbung und Interview

Im CV und Bewerbungsschreiben ändert der Dreizehnte nichts — Lohn hat im Schweizer Dossier nichts verloren, ausser das Inserat verlangt explizit eine Angabe. Relevant wird er, sobald das Gespräch bei der Lohnvorstellung ankommt:

  • Nenne ein Jahresbrutto («Ich rechne mit rund CHF 85'000 im Jahr»), keinen Monatslohn — so kann ×12 vs. ×13 deine Zahl nicht stillschweigend verkleinern
  • Benchmarke, bevor du antwortest: Der Lohnrechner Salarium des Bundesamts für Statistik liefert Median und Quartile des Monatslohns für deine Funktion, Region und dein Profil — multipliziere mit 13, wo der Dreizehnte branchenüblich ist
  • In der Offerte die Vertragszeile lesen — «in 12» vs. «in 13 Raten ausbezahlt» ist der Unterschied zwischen zwei sonst identischen Angeboten

Wo preparAItor hilft

Der 13. Monatslohn ist ein Vertragsthema — aber er entscheidet Interviews über eine einzige Frage: «Was ist Ihre Lohnvorstellung?» preparAItor sorgt dafür, dass du vorbereitet ankommst:

  • Interview-Übung simuliert das Lohngespräch realistisch — deine Jahreszahl samt Begründung ist geprobt, nicht improvisiert
  • Das generierte Bewerbungspaket hält den Lohn aus dem Dossier heraus, wo er nicht hingehört, und der Stellen-Abgleich zeigt dir vorher, wie gut dein Profil deinen Preis stützt
  • Application Tracker hält Notizen pro Bewerbung — auch, welche Offerte ×12, ×13 oder «plus Bonus» genannt hat, damit du Jahresbeträge vergleichst statt Schaufenster-Monatslöhne

Quellen

Tags

13. MonatslohnLohn SchweizArbeitsvertragLohnverhandlungVergütung

About the Autor

Winn Chelini is a career expert at preparAItor, helping thousands of job seekers land their dream positions through AI-powered tools and strategies.

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