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1. September 202611 min readSchweizer Arbeitsmarkt

Bewerbungsflut 2026: Wenn alle mit KI bewerben — so kommst du in der Schweiz zum Menschen durch

Pro Inserat gehen in der Schweiz bis zu 50 Prozent mehr Bewerbungen ein als vor einem Jahr, zwei Drittel der Stellensuchenden nutzen KI, und mehr als die Hälfte der Firmen sagt, sie erkenne das. Was die Zahlen wirklich bedeuten, was das Datenschutzgesetz bei automatischer Vorauswahl verlangt — und wie deine Bewerbung im Stapel der Gleichklingenden auffällt.

Autor: Winn Chelini

Wer im Sommer 2026 auf ein Inserat bei jobs.ch drückt, konkurriert mit deutlich mehr Leuten als vor einem Jahr — und ein grosser Teil davon hat den gleichen Assistenten wie du. Die Bewerbungsflut ist keine Behauptung von Recruiting-Blogs mehr, sondern messbar: mehr Bewerbungen auf weniger Inserate, ein grosser Teil davon KI-gestützt, und auf der anderen Seite Personalabteilungen, die zugeben, dass sie Motivation und Echtheit kaum noch einschätzen können. Dieser Artikel sortiert, was davon dich betrifft — und was du konkret anders machst als die 300 anderen im Stapel.

TL;DR - Quick Summary

Kurz zusammengefasst:

  • Die Flut ist real und schweizerisch belegt: JobCloud zählte im Mai 2026 knapp 50 Prozent mehr gestartete Bewerbungen pro Inserat als im Vorjahr — bei rund 28 Prozent weniger aktiven Inseraten
  • Zwei Drittel der Stellensuchenden nutzen KI (AMOSA-Studie 2026, rund 6'000 Befragte), ein Drittel regelmässig — und regelmässige Nutzer bekommen rund 48 Prozent mehr Einladungen. KI zu nutzen ist also kein Nachteil; erkennbar KI zu nutzen schon
  • 55 Prozent der Firmen sagen, sie erkennen KI-Bewerbungen an Form und Sprache; nur 7 Prozent haben ihren Prozess deshalb angepasst. Der Filter ist meistens noch ein Mensch — ein überforderter
  • Automatische Vorauswahl ist in der Schweiz nicht verboten, aber geregelt: Bei einer rein automatisierten Absage muss dich der Arbeitgeber informieren, und du kannst eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen (Art. 21 DSG)
  • Was durchkommt: ein CV, der die Sprache des Inserats spricht, ein Brief mit einem Detail, das nur du wissen kannst, und ein Kontakt vor oder nach dem Absenden — nicht mehr Bewerbungen, sondern weniger und bessere

Was die Zahlen wirklich sagen

Drei Datensätze aus diesem Jahr genügen, um das Bild zu zeichnen — alle aus der Schweiz, keiner aus einem LinkedIn-Post.

Mehr Bewerbungen, weniger Stellen. JobCloud (jobs.ch, jobup.ch) meldete für das erste Quartal 2026 25 Prozent mehr gestartete Bewerbungen pro Inserat bei 11,5 Prozent weniger Inseraten. Im zweiten Quartal wurde es schärfer: 36 Prozent mehr im April, knapp 50 Prozent mehr im Mai, 22 Prozent mehr im Juni — bei rund 28 Prozent weniger aktiven Inseraten als im Vorjahr. Das ist die Schere, die du beim Bewerben spürst: Auf jede Stelle drängen mehr Leute, und es gibt weniger Stellen, auf die man ausweichen kann. Die SECO-Zahlen vom Juli passen dazu: 139'276 Arbeitslose, 7,8 Prozent mehr als vor einem Jahr, Quote 3,0 Prozent.

Die Hälfte davon ist KI-gestützt — ungefähr. Die Arbeitsmarktbeobachtung AMOSA hat im Frühjahr 2026 knapp 6'000 Stellensuchende und rund 700 Unternehmen in 13 Kantonen befragt. Rund zwei Drittel der Stellensuchenden haben KI schon für die Jobsuche eingesetzt, 34 Prozent regelmässig, und der häufigste Zweck ist mit 61 Prozent das Erstellen und Optimieren der Bewerbungsunterlagen. Die Unternehmen schätzen, dass rund 39 Prozent der eingehenden Bewerbungen zumindest teilweise mit KI entstanden sind. Bei Fach- und Kaderleuten liegt der Anteil höher: Michael Page kommt in seinen Talent Trends 2026 (1'220 Befragte in der Schweiz) auf 86 Prozent der Stellensuchenden, die KI nutzen.

Und die Arbeitgeber? Hier wird es interessant, weil die Zahlen zwei Geschichten erzählen. Laut AMOSA setzen erst 13 Prozent der befragten Arbeitgeber KI im Recruiting ein, bei Grossunternehmen knapp ein Viertel — und nur 3,6 Prozent für die Vorauswahl von Bewerbungen. Michael Page dagegen zählt 69 Prozent Arbeitgeber, die KI im Rekrutierungsprozess nutzen. Der Unterschied ist kein Widerspruch, sondern die Stichprobe: AMOSA befragt breit, auch KMU in den RAV-Regionen; Michael Page befragt seine Kundschaft, die überdurchschnittlich gross und international ist. Für dich heisst das: Bei einem Konzern oder einer internationalen Firma rechnest du mit einem System zwischen dir und dem Menschen. Beim KMU liest wahrscheinlich eine Person — und die liest gerade 300 Briefe, die sich alle gleich anhören.

Der eigentliche Gegner ist nicht das ATS, sondern die Gleichförmigkeit

Robert Walters beschreibt das Problem aus Recruiter-Sicht: Manche erhalten für Kaderstellen über 800 Bewerbungen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr — und «viele Bewerbungen sehen fast identisch aus». Das ist eine globale Beobachtung, keine Schweizer Statistik, aber die AMOSA-Zahlen bestätigen die Richtung: 55 Prozent der befragten Firmen geben an, KI-Bewerbungen an formalen oder sprachlichen Merkmalen erkennen zu können, und mehr als die Hälfte sagt, es werde zunehmend schwieriger, Motivation und Authentizität einzuschätzen.

Das «Erkennen» ist dabei weniger Detektivarbeit als Mustererkennung. Gery Bruederlin von der FHNW sagt, gut gepromptete Texte seien heute fast nicht mehr als KI-generiert zu erkennen — was Recruiter erkennen, sind die schlecht gepromptete Mehrheit: austauschbare Einstiege («Mit grossem Interesse habe ich Ihr Inserat gelesen»), Aufzählungen von Eigenschaften ohne Beleg, der zweite Absatz, der das Inserat paraphrasiert, und in der Deutschschweiz das deutsche «ß», das kein Schweizer Textprogramm setzt. Wie du diese Muster vermeidest, steht ausführlich im Artikel zu ChatGPT-Bewerbungen in der Schweiz; hier geht es um die Konsequenz für die Strategie.

Denn die zweite Hälfte der AMOSA-Zahl ist die wichtigere: Regelmässige KI-Nutzer erhalten rund 48 Prozent mehr Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. KI zu nutzen ist kein Makel. Der Nachteil entsteht erst, wenn die Bewerbung nur aus KI besteht — wenn nichts drinsteht, was das Modell nicht auch für die anderen 299 hätte schreiben können. Raiffeisen formuliert es in einem Ratgeber so: KI-generierte Unterlagen bieten keinen Vorteil mehr, und eine offensichtlich generierte Bewerbung könne sogar nachteilig bewertet werden. Nur 39 Prozent der Arbeitgeber bei Michael Page sagen, dass KI-unterstützte Bewerbungen sie eher zur Einstellung bewegen. Der Rest ist neutral bis skeptisch.

Transparenz ist einseitig

Die Studie BEST RECRUITERS 2025/26 hat 423 Schweizer und Liechtensteiner Arbeitgeber mit einer fiktiven Bewerberanfrage getestet: «Setzen Sie KI im Auswahlprozess ein?» 74 Prozent antworteten gar nicht. Von dir wird Authentizität erwartet; ob auf der anderen Seite ein Algorithmus vorsortiert, erfährst du auf Nachfrage meist nicht. Deshalb lohnt es sich, deine Rechte zu kennen — nächster Abschnitt.

Was das Datenschutzgesetz bei automatischer Vorauswahl verlangt

Die Schweiz hat kein KI-Gesetz, und der EU AI Act, der Recruiting-Systeme als Hochrisiko einstuft, gilt für Schweizer Arbeitgeber nicht direkt — seine Hochrisiko-Pflichten wurden im Juli 2026 ohnehin auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Was in der Schweiz gilt, ist das revidierte Datenschutzgesetz, und dort steht in Art. 21 DSG etwas, das die wenigsten Bewerbenden kennen:

«Der Verantwortliche informiert die betroffene Person über eine Entscheidung, die ausschliesslich auf einer automatisierten Bearbeitung beruht und die für sie mit einer Rechtsfolge verbunden ist oder sie erheblich beeinträchtigt (automatisierte Einzelentscheidung).»

Und in Absatz 2: Die betroffene Person kann ihren Standpunkt darlegen und verlangen, dass die Entscheidung von einer natürlichen Person überprüft wird. Dazu kommt das Auskunftsrecht in Art. 25: Auf Anfrage muss dir der Arbeitgeber mitteilen, ob eine automatisierte Einzelentscheidung vorliegt — und «die Logik, auf der die Entscheidung beruht».

Wo die Grenze läuft, hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte für Bewerbungssysteme bisher nicht konkretisiert. Die Lehrmeinung, etwa bei Facincani auf arbeitsrecht-aktuell.ch: Ein Ranking, das ein Mensch anschliessend tatsächlich prüft und entscheidet, fällt nicht unter Art. 21. Eine Absage, die das System allein anhand eines Scores verschickt, ohne dass jemand hinschaut, sehr wahrscheinlich schon. In der Praxis heisst das für dich:

SituationWas du tun kannst
Absage innert Minuten nach dem Absenden, generischer TextHöflich nachfragen, ob die Entscheidung automatisiert erfolgte, und um Überprüfung durch eine Person bitten (Art. 21 Abs. 2 DSG). Kurz, sachlich, ohne Vorwurf — die Antwort sagt dir mehr über die Firma als jede Website
Absage nach Tagen oder WochenWahrscheinlich hat ein Mensch entschieden. Die Gründe liegen dann eher bei den üblichen zehn — Match, Dossier, Timing
Online-Formular mit Pflichtfeldern (Jahre Erfahrung, Abschluss, Bewilligung)Das sind die harten Filter — ehrlich ausfüllen, aber im CV die Formulierung des Inserats übernehmen, damit der Abgleich stimmt
Du willst wissen, ob ein System mitliestAuskunftsbegehren nach Art. 25 DSG stellen — der Arbeitgeber muss innert 30 Tagen antworten. Für eine einzelne Bewerbung selten den Aufwand wert, bei wiederholten Sofortabsagen derselben Firma schon

Rechne aber nicht damit, dass das System der Normalfall ist. Die SBB etwa schreibt in ihren FAQ für Bewerbende, jede eingehende Bewerbung werde persönlich von einem Recruiting Partner geprüft; Adecco Schweiz sagt, nie werde ein Algorithmus allein entscheiden. Der Engpass ist meistens nicht die Maschine. Es ist die Person mit 300 offenen Tabs.

Fünf Dinge, die im Stapel auffallen

Wenn die Konkurrenz aus mehr, gleich klingenden Bewerbungen besteht, gewinnt nicht, wer noch mehr verschickt. Es gewinnt, wer pro Bewerbung etwas liefert, das die anderen nicht liefern können.

1. Der CV spricht die Sprache des Inserats — wörtlich. Ob Mensch oder System vorsortiert: Beide suchen die Begriffe aus der Stellenbeschreibung. «Leitung Debitorenbuchhaltung» ist nicht «Verantwortung für Forderungen». Bevor du überhaupt schreibst, gleichst du deinen CV gegen das Inserat ab und benennst die drei Anforderungen, die du am stärksten erfüllst, mit genau den Wörtern, die dort stehen. Das kostet 20 Minuten und ist der einzige Teil, den KI wirklich zuverlässig für dich erledigt.

2. Ein Satz im Brief, den nur du schreiben kannst. Nicht «Ihre innovative Unternehmenskultur», sondern: das Projekt der Firma, das du aus dem Geschäftsbericht oder der Lokalzeitung kennst, die Verbindung zu deinem letzten Job, die Zahl, die du dort bewegt hast. Ein einziges konkretes Detail hebt einen Brief aus dem Muster. Zwei sind besser. Das Modell kann sie einbauen — liefern musst du sie.

3. Weniger Bewerbungen, jede vollständig. Bei 50 Prozent mehr Konkurrenz pro Inserat ist die halbherzige Bewerbung wertlos — sie erhöht nur die Zahl der Absagen, die du verarbeiten musst. Ein vollständiges Schweizer Dossier mit Zeugnissen und Diplomen, sauber benannt, ist bereits ein Unterscheidungsmerkmal, weil ein Teil der Flut aus Ein-Klick-Bewerbungen ohne Anhang besteht.

4. Ein Kontakt ausserhalb des Formulars. Marina Faria, Senior Recruiterin bei JobCloud, sagt, sie ziehe dem Motivationsschreiben einen kurzen persönlichen Erstkontakt per Telefon vor, weil er ein authentischeres Bild gebe. Ein Anruf mit einer echten Frage vor dem Absenden, eine Nachricht an die im Inserat genannte Person, ein Nachfassen nach zehn Tagen: Alles, was dich aus der Liste in ein Gespräch hebt, umgeht die Flut, statt in ihr zu schwimmen.

5. Der Weg neben dem Inserat. Auf ein publiziertes Inserat kommen 300 Bewerbungen; auf eine gut recherchierte Spontanbewerbung kommt eine. Wenn die offenen Stellen bei den RAV im Jahresvergleich um 13,4 Prozent zugenommen haben, während die Inserate auf den Plattformen schrumpfen, sagt das auch: Nicht jede Stelle landet auf jobs.ch.

Der Schweiz-Test für den fertigen Text

Lies den Brief einmal laut und streiche jeden Satz, der genauso in einer Bewerbung für eine andere Firma stehen könnte. Was übrig bleibt, ist dein eigentlicher Brief. Ist nichts übrig, hast du noch nicht recherchiert — nicht zu wenig geschrieben. Und: Suche nach «ß». In einer Schweizer Bewerbung hat es nichts verloren.

Wo preparAItor hilft

KI in der Bewerbung ist kein Problem — beliebige KI ist es. preparAItor ist für die Schweizer Bewerbung gebaut, nicht für den globalen Durchschnitt:

  • Match-Check vor dem Schreiben: Welche Anforderungen erfüllst du, welche Begriffe fehlen im CV — damit du deine Zeit auf die Stellen setzt, bei denen du im Stapel vorne liegst
  • Firmenrecherche in der Generierung: Aktuelle Informationen zum Unternehmen fliessen in Brief und Interviewvorbereitung ein — die konkreten Details, die den Brief aus dem Muster heben
  • Schweizer Rechtschreibung und Tonalität: kein «ß», Schweizer Anrede und Grussformel, wählbarer Ton — die formalen Merkmale, an denen 55 Prozent der Firmen KI-Texte erkennen wollen, sind hier keine
  • Editierbar vor dem Download: Der generierte Text ist der Entwurf; deinen Satz, den nur du schreiben kannst, fügst du ein, bevor irgendetwas die Plattform verlässt

Quellen

Tags

BewerbungsflutKI im RecruitingATSBewerbung SchweizDatenschutzgesetz

About the Autor

Winn Chelini is a career expert at preparAItor, helping thousands of job seekers land their dream positions through AI-powered tools and strategies.

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