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5. September 202610 min readRAV & Arbeitslosigkeit

Arbeitslos nach dem Studium: RAV-Anmeldung, 120 Wartetage und was du wirklich bekommst

Master-Absolventinnen und -Absolventen sind ein Jahr nach dem Abschluss heute fast doppelt so oft erwerbslos wie 2023. Wer ohne Job aus der Uni kommt, trifft beim RAV auf Sonderregeln: 120 Wartetage, 90 Taggelder, Pauschalansatz statt Lohn — und Arbeitsbemühungen ab dem Tag, an dem du das Prüfungsresultat kennst. Der komplette Ablauf mit den echten Zahlen.

Autor: Winn Chelini

Das Diplom ist da, der Job nicht. Für immer mehr Absolventinnen und Absolventen ist das 2026 der Normalfall, nicht die Ausnahme: Das Bundesamt für Statistik hat Ende August gemeldet, dass die Erwerbslosenquote von Uni-Master-Abgängern ein Jahr nach dem Abschluss von 3,9 auf 6,4 Prozent gestiegen ist. Wer sich in dieser Lage beim RAV meldet, landet in einem Sonderregime, das kaum jemand kennt, bevor er drin ist: Es gibt Geld, aber weniger, später und kürzer als bei Leuten, die aus einem Job kommen — und die Pflichten beginnen früher, als die meisten denken. Hier ist der ganze Ablauf, mit den Zahlen aus Gesetz und Verordnung statt aus dem Hörensagen.

TL;DR - Quick Summary

Kurz zusammengefasst:

  • Anmelden, sobald du das Prüfungsresultat kennst — spätestens am ersten Tag, für den du Taggeld willst. Die Anmeldung kann sogar vor dem Resultat erfolgen; ab dann läuft die Pflicht zu Arbeitsbemühungen
  • 120 besondere Wartetage statt der üblichen 0–20: Sie zählen nur an Tagen, an denen du angemeldet bist und alle Pflichten erfüllst — kalendarisch sind das rund fünfeinhalb Monate ohne Geld
  • Maximal 90 Taggelder (rund vier Monate), nicht 260 — ausser du hast neben dem Studium mindestens zwölf Monate gearbeitet
  • Pauschalansatz statt Lohn: CHF 153 pro Tag mit Hochschulabschluss, davon 80 Prozent Taggeld — rund CHF 2'650 im Monat. Unter 25 und ohne Kinder wird der Ansatz halbiert: rund CHF 1'330
  • Werkstudentinnen und Lehrabgänger sind anders gestellt: Wer in den zwei Jahren vor der Anmeldung zwölf Monate beitragspflichtig gearbeitet hat, hat keine 120 Wartetage und bis zu 200 Taggelder

Warum das gerade so viele trifft

Die Zahlen des BFS vom 27. August 2026 beschreiben einen Bruch, nicht eine Delle: Neben dem Sprung bei den Uni-Mastern stieg die Quote bei FH-Bachelor-Abgängern von 3,4 auf 4,9 Prozent. Der Anteil der Master-Absolventen, die Mühe hatten, eine passende Stelle zu finden, ging von 30,0 auf 44,1 Prozent — und 42,5 Prozent nennen die Wirtschaftslage als Hindernis, 2023 waren es 23,8 Prozent. Am härtesten trifft es Fächer, die als sicher galten: Wirtschaftswissenschaften an der Uni von 3,5 auf 8,5 Prozent, technische Wissenschaften von 2,1 auf 4,8 Prozent, Geistes- und Sozialwissenschaften von 5,1 auf 8,5 Prozent.

Auf der RAV-Seite zeigt sich dasselbe Bild: Im Januar 2026 waren laut SECO 50'285 Personen mit Tertiärabschluss arbeitslos gemeldet, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor — ein Drittel aller Arbeitslosen. Der Berufseinstieg direkt aus der Hochschule ist damit zu einer der grössten Gruppen beim RAV geworden, und genau für diese Gruppe hat das Gesetz eigene Regeln.

Die Sonderregeln: Wer sie trifft — und wer nicht

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung gegen Lohnausfall. Wer nie Lohn hatte, hat auch keine Beiträge bezahlt — normalerweise wären das mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten zwei Jahre (Art. 13 AVIG). Das Gesetz befreit dich davon, wenn du in diesen zwei Jahren wegen Ausbildung insgesamt mehr als zwölf Monate nicht angestellt warst und mindestens zehn Jahre in der Schweiz gewohnt hast (Art. 14 Abs. 1 lit. a AVIG; die zehn Jahre müssen weder zusammenhängen noch direkt vor der Anmeldung liegen). Befreit heisst: Du bekommst Taggeld — aber unter drei Einschränkungen, die alle an dieser Befreiung hängen.

RegelAus dem Job (12 Beitragsmonate)Direkt aus dem Studium (befreit)
Wartezeit0–20 allgemeine Wartetage, je nach Verdienst120 besondere Wartetage (Art. 6 Abs. 1 AVIV) — plus die allgemeinen, je nach Pauschalansatz 0 oder 5
Anzahl Taggelder260 (bzw. 200 unter 25 ohne Kinder)höchstens 90 (Art. 27 Abs. 4 AVIG)
Versicherter Verdienstdein bisheriger LohnPauschalansatz: CHF 153/Tag mit Hochschulabschluss (Art. 41 AVIV), halbiert unter 25 ohne Unterhaltspflicht
Arbeitsbemühungenab Kündigung, vor der Arbeitslosigkeitab Kenntnis des Prüfungsresultats — auch während der 120 Tage

Die entscheidende Ausnahme: Beitragszeit neben dem Studium. Jede beitragspflichtige Beschäftigung zählt — der Werkstudentenjob, das bezahlte Praktikum, die Teilzeitstelle im Nebenamt. Kommst du in den zwei Jahren vor der Anmeldung auf zwölf Monate, bist du nicht befreit: keine 120 Wartetage, Taggeld nach deinem tatsächlichen Verdienst (kombiniert mit dem anteiligen Pauschalansatz, Art. 23 Abs. 2bis AVIG), und bis zu 200 Taggelder unter 25 ohne Kinder beziehungsweise 260 darüber. Die SECO-Weisung nennt Werkstudentinnen ausdrücklich als Gruppe ohne besondere Wartezeit. Das gilt auch für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger: Die Lehre im Betrieb ist Beitragszeit, also keine 120 Tage — aber der versicherte Verdienst ist auch bei ihnen der Pauschalansatz, unter 25 ohne Kinder halbiert.

Zähle deine Monate, bevor das RAV es tut

Lohnausweise und Arbeitsverträge der letzten zwei Jahre zusammensuchen — auch den 20-Prozent-Job im Callcenter. Elf Monate Beitragszeit sind das Sonderregime mit 120 Wartetagen; zwölf Monate sind das normale. Ein unbezahltes oder kaum bezahltes Praktikum nach dem Diplom zählt übrigens weder als Beitragszeit noch als Ausbildung, wenn es für den Abschluss nicht nötig war.

Was du tatsächlich bekommst — mit Rechnung

Die Zahl, die auf Uni-Websites kursiert — «CHF 3'220 pro Monat» —, ist nicht dein Taggeld. Sie ist der versicherte Verdienst, aus dem das Taggeld erst berechnet wird. Die echte Rechnung nach Art. 41 AVIV und Art. 22 AVIG:

  • Pauschalansatz mit Tertiärabschluss (Hochschule, höhere Berufsbildung): CHF 153 pro Tag. Auf den Monat, den die Kasse mit 21,7 Tagen rechnet: CHF 3'320 versicherter Verdienst
  • Taggeld = 80 Prozent davon: CHF 122.40 pro Tag, rund CHF 2'656 pro Monat vor Sozialabzügen. Der reduzierte Satz von 70 Prozent greift bei Kinderlosen nur, wenn das volle Taggeld über CHF 140 läge — bei CHF 122.40 also nicht
  • Unter 25 und ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern: Der Pauschalansatz wird halbiert (Art. 41 Abs. 2 AVIV) auf CHF 76.50 pro Tag; das Taggeld beträgt CHF 61.20, rund CHF 1'328 pro Monat
  • Höchstens 90 Taggelder: bei 21,7 Taggeldern pro Monat rund vier Monate Bezug. Danach ist die Rahmenfrist nicht vorbei — nur der Anspruch

Mit FH- oder Uni-Bachelor gilt derselbe Tertiärsatz von CHF 153; mit einem Sek-II-Abschluss (Lehre, Matura ohne Studium) sind es CHF 127. Und: Diplom mitbringen. Die Kasse setzt den Pauschalansatz aufgrund des belegten Abschlusses fest — ohne Beleg rechnet sie tiefer.

Der Ablauf: Vom Prüfungsresultat bis zum ersten Taggeld

1. Anmelden — sofort, nicht nach den Ferien. Das Gesetz verlangt die Anmeldung «möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag», für den du Taggeld beanspruchst (Art. 17 Abs. 2 AVIG). Für Absolventen heisst das: sobald das Prüfungsresultat da ist. Die Anmeldung läuft online über Job-Room oder persönlich beim RAV deiner Wohngemeinde, mit AHV-Nummer, Ausweis und den bisherigen Bewerbungen. Du darfst dich sogar vor dem Resultat anmelden — die SECO-Weisung regelt diesen Fall ausdrücklich; dann läuft ab Anmeldung alles, was unten folgt. Der Grund für die Eile ist simpel: Die 120 Wartetage beginnen erst mit der Anmeldung. Jede Woche, die du wartest, schiebt das erste Taggeld um eine Woche nach hinten. Die allgemeine Checkliste zur RAV-Anmeldung gilt auch für dich.

2. Die Wartetage sitzen nicht ab — sie werden erarbeitet. Als Wartetag zählt nur ein Tag, an dem du alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllst (Art. 6 Abs. 6 AVIV): angemeldet, vermittlungsfähig, Beratungstermine wahrgenommen, Bemühungen nachgewiesen. Die 120 sind Arbeitstage — kalendarisch rund fünfeinhalb Monate. Ein Monat, in dem du die Bemühungen nicht einreichst, zählt nicht mit, und obendrauf drohen Einstelltage, die den Bezug später noch einmal verkürzen.

3. Arbeitsbemühungen ab Tag eins. Die Pflicht beginnt nicht mit dem ersten Taggeld, sondern mit der Kenntnis des Prüfungsresultats — oder mit der Anmeldung, wenn die früher war. Das SECO-Merkblatt ist deutlich: Du musst dich «bereits vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit» auf offene Stellen bewerben, wenn nötig auch ausserhalb deines Berufs. Wie viele, vereinbarst du mit deiner Beratungsperson; der Kanton Freiburg nennt für Absolventen zwei bis drei Bewerbungen pro Woche. Der Nachweis ist jeden Monat bis zum 5. des Folgemonats fällig (Art. 26 AVIV) — das Formular und die Regeln sind dieselben wie für alle anderen.

4. Die Wartezeit nutzen — neu auch mit Praktikum. Seit 1. Januar 2026 dürfen Befreite während der besonderen Wartezeit an einem Berufspraktikum der Arbeitslosenversicherung teilnehmen (Art. 6 Abs. 1ter AVIV, Art. 64a AVIG). Frag beim ersten Beratungsgespräch aktiv danach: Ein RAV-Praktikum in deinem Fach ist Berufserfahrung mit Zeugnis — genau das, was Absolventen im Vergleich zu Lehrabgängern fehlt, und der Grund, warum SRF die Berufslehre gerade als unterschätzten Trumpf beschreibt.

5. Nach 90 Taggeldern. Der Anspruch ist aufgebraucht, die Rahmenfrist läuft weiter. Ein befristeter Job oder Zwischenverdienst innerhalb der Rahmenfrist schafft Beitragszeit — und mit zwölf Monaten eine neue, normale Rahmenfrist mit 200 oder 260 Taggeldern. Das ist der eigentliche Grund, einen Zwischenverdienst nicht als Abstieg zu sehen.

Bewerben aus dem Sonderregime heraus

Zwei bis drei Bewerbungen pro Woche über fünfeinhalb Monate sind 50 bis 70 Bewerbungen, bevor das erste Taggeld kommt — in einem Markt, in dem pro Inserat bis zu 50 Prozent mehr Bewerbungen eingehen als vor einem Jahr. Die Versuchung ist, das Pensum mit Kopien zu erfüllen. Das ist die Sackgasse, weil dieselben Bewerbungen dann auch das RAV sieht: Beratungspersonen lesen den Nachweis, und ein Stapel identischer Anschreiben ist der schnellste Weg zu einer Diskussion über die «Qualität der Arbeitsbemühungen».

Was im Stapel eines Absolventen zählt, ist anders als bei Berufsleuten:

  • Die Erfahrung, die du hast, sichtbar machen. Semesterprojekte, Praktika, die Masterarbeit mit einem Praxispartner, der Verein, in dem du das Budget geführt hast — als Berufserfahrung formuliert, mit Ergebnis und Zahl, nicht als Aufzählung von Modulen. Die CV-Beispiele nach Beruf zeigen, wie ein Einstiegs-CV in der Schweiz aussieht
  • Auf 60 Prozent bewerben. Absolventen erfüllen selten alle Anforderungen — das ist kein Grund, es zu lassen, aber ein Grund, im Brief die Lücke zu benennen, statt sie zu verstecken
  • Neben dem Inserat suchen. Wenn die BFS-Zahlen eines sagen, dann, dass die Stellen nicht dort sind, wo die Abgänger suchen. Spontanbewerbungen zählen beim RAV — und bei KMU, die nie auf jobs.ch inserieren, ist die Konkurrenz eine statt dreihundert

Wo preparAItor hilft

Das Sonderregime bestraft zwei Dinge: Wartezeit vor der Anmeldung und Masse ohne Qualität. Beides lässt sich mit Werkzeug abfangen:

  • CV Health Check: Der erste CV nach dem Studium hat typische Schwächen — Module statt Ergebnisse, kein Profil, keine Zahlen. Der Check zeigt sie, bevor das RAV sie sieht
  • Match-Check pro Inserat: Bei 60-Prozent-Bewerbungen zeigt er, welche 40 Prozent fehlen — und ob die Bewerbung eine echte Chance oder nur ein Strich im Nachweis ist
  • Komplettes Dossier pro Stelle: CV auf das Inserat zugeschnitten, Brief mit Firmenrecherche, E-Mail — pro Bewerbung Minuten statt Stunden, damit drei Bewerbungen pro Woche neben dem Praktikum oder Zwischenverdienst Platz haben
  • Tracker als Nachweis: die monatliche Liste für das RAV aus den Bewerbungen, die du ohnehin gemacht hast

Quellen

Tags

RAVArbeitslos nach StudiumWartezeitAbsolventenBerufseinstieg

About the Autor

Winn Chelini is a career expert at preparAItor, helping thousands of job seekers land their dream positions through AI-powered tools and strategies.

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