Job gefunden: So meldest du dich richtig beim RAV ab
Der Vertrag ist unterschrieben — und jetzt? Wann du dich beim RAV abmeldest, was mit Taggeldern und Arbeitsbemühungen bis zum Stellenantritt passiert, welche Formulare es braucht und was gilt, wenn die neue Stelle erst in Monaten beginnt oder in der Probezeit endet.
Autor: Winn Chelini
Die Zusage ist da, der Vertrag unterschrieben — der beste Moment der Stellensuche. Direkt danach kommt eine Pflicht, die viele erst googeln, wenn sie unsicher sind: dem RAV Bescheid geben. Die gute Nachricht: Die Abmeldung ist der einfachste Verwaltungsakt der ganzen Arbeitslosigkeit. Die weniger gute: Wer sie verschleppt oder die Pflichten bis zum Stellenantritt schleifen lässt, riskiert am Ende noch Einstelltage — auf den letzten Metern.
TL;DR - Quick Summary
Kurz zusammengefasst:
- Sofort melden, nicht erst am letzten Tag: Sobald der Vertrag steht, informierst du deine RAV-Beratungsperson und reichst den neuen Arbeitsvertrag ein — das RAV leitet ihn an die Arbeitslosenkasse weiter
- Abgemeldet bist du per Stellenantritt, nicht per Vertragsunterschrift: Bis zum Tag vor dem ersten Arbeitstag bleibst du angemeldet und hast — bei erfüllten Pflichten — Anspruch auf Taggelder
- Die Pflichten laufen bis zur Abmeldung weiter: vereinbarte Beratungstermine wahrnehmen und die Arbeitsbemühungen für den laufenden Monat klären — ob nach der Zusage noch welche verlangt werden, entscheidet deine Beratungsperson, nicht dein Bauchgefühl
- Formale Abmeldung läuft je nach Kanton über das Meldeblatt, die eServices auf arbeit.swiss oder formlos schriftlich — das RAV sagt dir den Weg
- Endet die Stelle in der Probezeit: sofort wieder anmelden — innerhalb der laufenden Rahmenfrist geht es in der Regel mit den verbleibenden Taggeldern weiter
Schritt 1: Beratungsperson informieren — umgehend
Die Regel ist unmissverständlich: Wer eine Stelle gefunden hat, meldet sich umgehend beim RAV ab. «Umgehend» heisst: nach der Vertragsunterschrift, nicht erst beim nächsten ohnehin geplanten Beratungstermin. Ein kurzes Mail oder ein Anruf an deine Beratungsperson genügt für den Anfang — mit Firmenname, Pensum und Startdatum.
Dazu gehört der Beleg: Reiche den neuen Arbeitsvertrag ein. Deine Beratungsperson leitet ihn an die zuständige Arbeitslosenkasse weiter, die deine Taggelder korrekt bis zum Stellenantritt abrechnet und das Dossier sauber schliesst.
Warum die Eile? Zwei Gründe. Erstens vermeidest du Rückforderungen: Taggelder, die nach Stellenantritt weiterlaufen, weil niemand Bescheid wusste, holt sich die Kasse zurück. Zweitens erspart es dir Aufgebote, die das RAV sonst weiter verschickt — Beratungstermine, Kurse, Vermittlungsvorschläge, auf die du reagieren müsstest.
Schritt 2: Angemeldet bleiben bis zum Stellenantritt
Ein Punkt, den viele falsch verstehen: Die Vertragsunterschrift beendet deine Arbeitslosigkeit nicht — der erste Arbeitstag tut es. Dazwischen können Tage bis Monate liegen, und für diese Zeit gilt:
- Du bleibst angemeldet und hast bei erfüllten Pflichten weiterhin Anspruch auf Taggelder — bis und mit dem Tag vor Stellenantritt
- Vereinbarte Termine gelten weiter. Ein geplatzter Beratungstermin kurz vor Schluss ist derselbe Pflichtverstoss wie im ersten Monat — mit denselben Einstelltagen
- Arbeitsbemühungen: nicht eigenmächtig einstellen. Für den Monat der Zusage sind in der Regel bereits Bemühungen dokumentiert; ob bis zum Stellenantritt weitere erwartet werden — etwa bei einem Start erst in zwei, drei Monaten —, handhaben die Kantone und Beratungspersonen unterschiedlich. Frag explizit nach und lass dir die Antwort schriftlich geben, statt im letzten Monat eine Lücke im Nachweis zu riskieren
Liegt zwischen Zusage und Antritt eine lange Spanne, kann sich sogar ein Zwischenverdienst lohnen — eine befristete oder Teilzeit-Tätigkeit, die die Taggelder ergänzt. Das ist ein eigenes Kapitel mit eigenen Regeln; deine Beratungsperson rechnet dir vor, ob es sich in deiner Konstellation auszahlt.
Schritt 3: Die formale Abmeldung
Die eigentliche Abmeldung ist unspektakulär — der Weg variiert leicht je nach Kanton:
| Weg | So funktioniert es |
|---|---|
| Über die Beratungsperson | Mitteilung + Arbeitsvertrag einreichen; das RAV erfasst die Abmeldung per Stellenantritt |
| Meldeblatt / Formular | Viele Kassen und RAV nutzen ein Meldeblatt für Adressänderung, Ferien und Abmeldung — erhältlich beim RAV oder in den eServices und Formularen auf arbeit.swiss |
| Schriftlich / online | Einige Kantone akzeptieren die formlose schriftliche Abmeldung oder bieten sie im Online-Portal an — massgeblich ist das Datum des Stellenantritts |
Gib in jedem Fall an: letzter Tag der Arbeitslosigkeit (= Tag vor Stellenantritt), Firma, Pensum. Und behalte Kopien — vom Vertrag, vom Meldeblatt, von der Bestätigung. Falls die Kasse Monate später eine Rückfrage hat, ist der Papierstapel deine Versicherung.
Wenn es anders kommt: Probezeit, Verschiebung, Absprung
Die Stelle endet in der Probezeit. Kein Drama, aber ein Fristenthema: Melde dich sofort wieder an — gleicher Ablauf wie beim ersten Mal, spätestens am ersten Tag der erneuten Arbeitslosigkeit. Innerhalb deiner laufenden Rahmenfrist geht es in der Regel mit den verbleibenden Taggeldern weiter; die Wartezeit fängt nicht bei null an.
Der Stellenantritt verschiebt sich. Melde die Verschiebung dem RAV, sobald du sie kennst — dein Taggeldanspruch verlängert sich entsprechend, aber nur, wenn die Abmeldung noch nicht vollzogen ist und deine Pflichten weiterlaufen.
Du springst selbst ab (besseres Angebot, Rückzieher): Auch das dem RAV melden. Solange du angemeldet bist und die Pflichten erfüllst, bleibt der Anspruch bestehen — verschwiegene Änderungen dagegen sind der klassische Weg zu Rückforderungen.
Wo preparAItor hilft
Die Abmeldung selbst ist Verwaltung — aber der Weg dahin ist Bewerbungsarbeit, und der Schlussmonat hat es in sich: laufende Bewerbungen, offene Antworten, ein letzter Nachweis. preparAItor hält die Fäden zusammen:
- Application Tracker: jede laufende Bewerbung mit Status und Ergebnis — die Absagen und offenen Verfahren, die nach deiner Zusage noch eintrudeln, sind sauber dokumentiert
- Tracker-Einträge sind nachweis-tauglich: Datum, Firma, Kontakt, Status — der letzte Monatsnachweis wird Abschreibarbeit statt Rekonstruktion
- Und falls die Probezeit doch nicht hält: Deine CVs, Vorlagen und die Bewerbungshistorie sind noch da — der Wiedereinstieg beginnt nicht bei null
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About the Autor
Winn Chelini is a career expert at preparAItor, helping thousands of job seekers land their dream positions through AI-powered tools and strategies.
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