RAV Arbeitsbemühungen: Formular 716.007, Frist und wie viele Bewerbungen du wirklich brauchst
Alles zum monatlichen Nachweis der Arbeitsbemühungen fürs RAV: was das Formular 716.007 abfragt, die Frist bis am 5. des Folgemonats, wie viele Bewerbungen erwartet werden – und wie der Papierkram in Minuten erledigt ist.
Autor: preparAItor Team
Wer in der Schweiz Arbeitslosenentschädigung bezieht, hat eine Pflicht, die jeden Monat aufs Neue fällig wird: dem RAV nachweisen, dass du aktiv Arbeit gesucht hast. Der "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" ist eine unterschriebene Monatsübersicht über jede einzelne Bewerbung. Verpasst du die Frist oder reichst zu wenig ein, drohen Einstelltage – Tage ohne Taggeld.
Die gute Nachricht: Wenn du weisst, was das Formular abfragt, und deine Bewerbungen laufend festhältst, ist der monatliche Nachweis in Minuten erledigt statt in einem mühsamen Rekonstruktions-Abend. Dieser Guide geht das offizielle Formular 716.007 Feld für Feld durch – und du wirst sehen: Eine eigene Vorlage brauchst du gar nicht, das offizielle Formular und der Job-Room-eService decken alles ab.
TL;DR - Quick Summary
Kurz gefasst:
- Ein Nachweis pro Kalendermonat, unterschrieben, mit jeder Bewerbung: Datum, Firma, Kontaktperson, Stelle, Pensum, Bewerbungsart und Ergebnis
- Frist: spätestens am 5. Tag des Folgemonats – später eingereichte Bemühungen "können nicht mehr berücksichtigt werden", ausser es liegt ein entschuldbarer Grund vor (Formular 716.007)
- Wie viele Bewerbungen: individuell mit der RAV-Beratung vereinbart; kantonale Richtwerte reichen von mindestens 8 (Bern) bis "in der Regel 10–12" (Zürich)
- Die Pflicht beginnt schon vor der Arbeitslosigkeit – bereits während der Kündigungsfrist
- Digital: Bemühungen im Job-Room-eService erfassen; sie werden dem RAV monatlich automatisch übermittelt
- Kopien aufbewahren: Bewerbungsschreiben und Absagebriefe kann das RAV verlangen
Was der monatliche Nachweis ist – und warum es ihn gibt
Die Arbeitslosenversicherung beruht auf einem einfachen Deal: Du erhältst Taggelder, dafür unternimmst du alles Zumutbare, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Diese Pflicht steht in Art. 17 AVIG – und das offizielle Formular sagt es dir direkt ins Gesicht: Es ist deine Sache, Arbeit zu suchen, wenn nötig auch ausserhalb deines bisherigen Berufs (Formular 716.007).
Der Nachweis der Arbeitsbemühungen ist dein Beleg dafür. Jeder Kalendermonat ist eine "Kontrollperiode", und für jede Kontrollperiode reichst du schriftliche Angaben über deine Bemühungen ein (Art. 26 AVIV). Deine RAV-Beratung prüft sie an den Beratungsgesprächen – Menge und Qualität.
Formular 716.007, Feld für Feld
Das offizielle Formular heisst "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen", Formularnummer 716.007, publiziert auf arbeit.swiss. Das fragt es ab – pro Bewerbung eine Zeile:
| Feld | Was du einträgst |
|---|---|
| Datum der Bewerbung | Tag und Monat der Bewerbung |
| Firma, Adresse | Arbeitgeber, bei dem du dich beworben hast |
| Kontaktperson, Telefon-Nr. | Ansprechperson und ihre Nummer |
| Stellenbezeichnung | Die Stelle, auf die du dich beworben hast |
| Zuweisung RAV? | Ob dir das RAV die Stelle zugewiesen hat |
| Pensum | Vollzeit oder Teilzeit (mit Prozentangabe) |
| Bewerbungsart | Brieflich / elektronisch, persönlich oder telefonisch |
| Ergebnis der Bewerbung | Noch offen, Vorstellungsgespräch, Anstellung oder Absage – inklusive Absagegrund |
Oben trägst du Name, AHV-Nummer sowie Monat und Jahr ein; unten kommen Datum, Unterschrift und allfällige Beilagen hin. Jedes dieser Felder stammt direkt aus dem offiziellen PDF.
In der Praxis heisst das: Wenn du Kontaktperson oder genaues Bewerbungsdatum nicht im Moment des Absendens notierst, rekonstruierst du sie Wochen später aus dem Gedächtnis und dem Gesendet-Ordner. Jede Bewerbung am Versandtag festzuhalten ist der grösste Stress-Sparer überhaupt.
Wie viele Bewerbungen pro Monat?
Eine fixe nationale Zahl gibt es nicht. Die Anzahl wird individuell mit deiner RAV-Beratung vereinbart – im Erstgespräch, abgestimmt auf Beruf, Arbeitsmarkt und deine persönliche Situation. Was die Kantone publizieren, sind Richtwerte, und die variieren:
- Zürich: "in der Regel 10–12" dokumentierte Bemühungen pro Monat (zh.ch)
- Bern: monatlich mindestens 8 Bewerbungen – und zwar ab dem Moment, in dem du weisst, dass du arbeitslos wirst (weu.be.ch)
Andere Kantone bewegen sich in einer ähnlichen Grössenordnung. Nimm diese Zahlen als Orientierung, nicht als Gesetz: Massgebend ist, was du mit deiner Beratung vereinbarst. Viele Beratende sehen es zudem lieber, wenn die Bemühungen über den Monat verteilt sind statt als Bewerbungs-Feuerwerk am 30.
Die Frist: der 5. des Folgemonats
Die Regel steht direkt auf dem Formular: Der Nachweis für jede Kontrollperiode (Kalendermonat) muss spätestens am 5. Tag des Folgemonats beim RAV sein (Art. 26 AVIV). Später eingereichte Arbeitsbemühungen "können nicht mehr berücksichtigt werden", ausser es liegt ein entschuldbarer Grund vor (Formular 716.007).
Das ist eine harte Deadline: Bewerbungen, die du tatsächlich gemacht, aber zu spät gemeldet hast, zählen schlicht nicht. Der Nachweis für den April muss bis am 5. Mai da sein – richte dir eine wiederkehrende Erinnerung auf den 1. jedes Monats ein.
Digital im Job-Room oder auf Papier
Du hast zwei Hauptwege:
- Der Job-Room-eService. Auf arbeit.swiss erfasst du mit dem eService "Arbeitsbemühungen" jede Bewerbung online in deinem Job-Room-Konto. Die erfassten Bemühungen werden deinem RAV monatlich automatisch übermittelt – kein Drucken, keine Poststempel-Panik (zh.ch).
- Das Papierformular 716.007, ausgefüllt, unterschrieben und beim RAV eingereicht – per Post, persönlich oder über die Kanäle deines Kantons (Zürich akzeptiert zum Beispiel auch E-Mail oder Online-Portal).
Manche führen eine eigene Tabelle. Ob eine selbstgemachte Vorlage anstelle des offiziellen Formulars akzeptiert wird, handhabt jedes RAV anders – der sichere Standard ist der eService oder das offizielle Formular, ausser deine Beratung stimmt ausdrücklich etwas anderem zu.
Die Pflicht beginnt schon in der Kündigungsfrist
Ein Punkt, der viele überrascht: Die Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen, gilt vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Das Formular sagt es wörtlich: Die Pflicht gilt bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, zum Beispiel während der Kündigungsfrist oder in der Endphase eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Formular 716.007).
Der Kanton Bern empfiehlt, wenn möglich spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mit der dokumentierten Suche zu beginnen (weu.be.ch). Und zur Anmeldung gehört: Bring die Nachweise deiner bereits gemachten Bemühungen ans erste RAV-Gespräch mit (arbeit.swiss). Genau dort wird das geprüft – mit leeren Händen aufzutauchen ist ein schlechter Start.
Was zählt als Bewerbung?
Das Bewerbungsart-Feld des Formulars zeigt, was die Versicherung anerkennt: Bewerbungen brieflich oder elektronisch, persönlich und telefonisch zählen alle – sofern sie mit Firma, Kontaktperson und Stelle dokumentiert sind. Ein paar Hinweise aus der Praxis:
- Qualität wird mitbeurteilt, nicht nur die Menge. Ordentliche Bewerbungen auf echte Vakanzen bilden den Kern deiner Bemühungen. Frag deine Beratung, wie sie Spontan- bzw. Blindbewerbungen gewichtet – sie gelten in der Regel als Ergänzung, nicht als Ersatz für Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen.
- Anmeldungen bei Temporärbüros können zählen, wenn sie dokumentiert sind – kläre die Details mit deiner Beratung.
- Alles aufbewahren. Das Formular verlangt ausdrücklich, Kopien von Bewerbungsschreiben und Absagebriefen aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen. Die Absagen füllen zudem gleich die Ergebnis-Spalte.
Was passiert bei verspätetem oder ungenügendem Nachweis?
Wer sich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemüht oder den Nachweis zu spät oder gar nicht einreicht, riskiert Einstelltage – Tage ohne Taggeld: Je nach Verschulden kann die Anspruchsberechtigung bis zu höchstens 60 Tage eingestellt werden (Art. 30 AVIG, so auf dem Formular 716.007 festgehalten). Leichte Erstfälle liegen am unteren Ende dieser Skala, Wiederholungs- und schwere Fälle klettern nach oben. Einen praxisnahen Überblick, wie Einstelltage verfügt werden, gibt der Beobachter.
Ebenfalls auf dem Formular: Unwahre oder unvollständige Angaben sind strafbar (Art. 105 ff. AVIG). Also niemals die Liste mit Bewerbungen auffüllen, die du nicht gemacht hast.
Wo preparAItor ins Spiel kommt
Schau dir die Spalten des Formulars noch einmal an: Datum, Firma, Kontaktperson, Stelle, Bewerbungsart, Ergebnis. Genau das erfasst der Bewerbungs-Tracker von preparAItor für jede Bewerbung – Datum, Firma, Kontakt, Position, Status/Ergebnis und Notizen – auf jedem Plan, 365 Tage lang gespeichert, mit Export-Möglichkeit. Wenn du jede Bewerbung beim Absenden einträgst, wird der monatliche Nachweis zum Fünf-Minuten-Abschreiben statt zur Monatsend-Archäologie. Zur Klarheit: preparAItor füllt das offizielle Formular nicht für dich aus und reicht es auch nicht ein – es hält dieselben Informationen bereit, damit du das in Minuten erledigen kannst.
Auch die Menge ist ein Thema. Landet deine Vereinbarung mit der Beratung bei 10–12 Bewerbungen pro Monat, braucht trotzdem jede ein sauberes, individuelles Motivationsschreiben, um den Qualitätscheck zu bestehen. Der Generator von preparAItor erstellt ein komplettes Bewerbungspaket (Motivationsschreiben, Bewerbungs-E-Mail und mehr) für 100 Credits – die 2'000 Monats-Credits des Pro-Plans reichen für rund 18 Pakete, deutlich mehr als eine typische RAV-Vereinbarung verlangt. Kombiniere das mit einem soliden Basis-CV (siehe unseren CV-Guide für die Schweiz); und wenn die Einladungen kommen, übernehmen unser Interview-Vorbereitungs-Guide und das Interview-Training. Neu hier? Der Artikel zum Credit-System erklärt alle Kosten – die 250 Monats-Credits des Free-Plans reichen für rund zwei komplette Bewerbungen zum Ausprobieren.
Quellen
- Formular 716.007 "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" (PDF, arbeit.swiss)
- arbeit.swiss – eServices und Formulare zur Arbeitslosenentschädigung
- arbeit.swiss – Anmeldung beim RAV
- Kanton Zürich – Persönliche Arbeitsbemühungen machen
- Kanton Bern – Anmelden beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse
- Beobachter – So können Sie Einstelltage beim RAV vermeiden
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