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22. Juni 20267 min readSchweizer Arbeitsmarkt

Arbeitszeugnis-Codes: Was die Formulierungen wirklich bedeuten

"Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" oder nur "zu unserer Zufriedenheit"? Zwischen diesen Formulierungen liegen Welten. So entschlüsselst du die Zeugnissprache -- und wehrst dich gegen ein schlechtes Zeugnis.

Autor: preparAItor Team

Ein Arbeitszeugnis liest sich fast immer freundlich. Genau das ist das Problem: Weil Schweizer Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, wohlwollend zu formulieren, hat sich über Jahrzehnte eine Zeugnissprache entwickelt, in der Kritik zwischen den Zeilen steht. Ob "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" oder bloss "zu unserer Zufriedenheit" -- für ungeübte Augen klingt beides gut, für HR-Profis liegen dazwischen zwei Notenstufen.

Dieser Artikel erklärt die rechtliche Grundlage deines Zeugnisanspruchs, entschlüsselt die verbreitetsten Formulierungen und zeigt, was du tun kannst, wenn dein Zeugnis schlechter ausfällt, als du verdient hast.

TL;DR - Quick Summary

Kurz gefasst:

  • Art. 330a OR gibt dir jederzeit Anspruch auf ein Vollzeugnis (Art und Dauer der Anstellung plus Leistung und Verhalten) -- oder auf Wunsch nur eine Arbeitsbestätigung
  • Das Zeugnis muss wahr UND wohlwollend sein -- aus diesem Spannungsfeld entstand die codierte Zeugnissprache
  • Zufriedenheits-Skala: "stets zur vollsten Zufriedenheit" = sehr gut, "zur Zufriedenheit" = mittelmässig, "bemühte sich" = ungenügend
  • Auslassungen und Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche) sagen oft mehr als das Geschriebene
  • Die Codes sind kein offizieller Standard -- und laut ch.ch eigentlich unzulässig -- kursieren aber trotzdem
  • Bei einem schlechten oder codierten Zeugnis hast du ein Recht auf Berichtigung

Dein gesetzlicher Anspruch: Art. 330a OR

Die Grundlage steht im Obligationenrecht, Art. 330a: Du kannst jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über deine Leistungen und dein Verhalten ausspricht -- das sogenannte Vollzeugnis. Auf dein besonderes Verlangen hin muss sich das Zeugnis auf Angaben über Art und Dauer der Anstellung beschränken -- die einfache Arbeitsbestätigung.

Zwei Punkte daraus sind Gold wert:

  • "Jederzeit" heisst jederzeit. Du musst nicht auf die Kündigung warten. Bei einem Wechsel der vorgesetzten Person oder der Funktion kannst du ein Zwischenzeugnis verlangen, auch wenn du im Unternehmen bleibst -- das bestätigt auch die offizielle Behördenplattform ch.ch.
  • Du wählst die Form. Fällt das Vollzeugnis schlecht aus und lässt sich keine Einigung finden, kann die blosse Arbeitsbestätigung die weniger schädliche Variante sein. Erfahrene HR-Leute wissen allerdings, dass eine Bestätigung statt eines Vollzeugnisses selbst ein Signal sein kann -- wäge das ab.

Wahr und wohlwollend zugleich -- warum es Codes gibt

Das Gesetz nennt die Anforderungen nicht ausdrücklich, aber die Rechtsprechung des Bundesgerichts ist klar: Ein Zeugnis muss vollständig und wahr sein (BGE 129 III 177). Gleichzeitig soll es wohlwollend formuliert sein, um dein wirtschaftliches Fortkommen nicht unnötig zu erschweren -- wobei das Wohlwollen seine Grenze an der Wahrheitspflicht findet, wie es der Arbeitgeberverband Swissmem zusammenfasst. Du hast also Anspruch auf ein wahres Zeugnis -- nicht zwingend auf ein gutes.

Aus diesem Spannungsfeld entstand die Zeugnissprache: Wer nicht loben kann, aber freundlich klingen muss, weicht auf Abstufungen, Auslassungen und Floskeln aus. Wichtig zur Einordnung: ch.ch hält ausdrücklich fest, dass ein Zeugnis keine unklaren oder mehrdeutig interpretierbaren Formulierungen enthalten darf. Die "Geheimcodes" sind also kein offizieller Standard, sondern weit verbreitete HR-Konventionen -- rechtlich problematisch, in der Praxis aber so bekannt, dass du sie kennen solltest.

Die Zufriedenheits-Skala

Das bekannteste Muster ist die Abstufung der Zufriedenheits-Formel im Schlussteil der Leistungsbeurteilung. Schweizer Ratgeber wie die Reklamationszentrale und jobfiles.ch dokumentieren sie übereinstimmend. (Auf Zahlennoten verzichten wir bewusst -- je nach Ratgeber wird mal nach deutschem, mal nach Schweizer Notensystem gezählt. Die Rangfolge ist überall dieselbe.)

FormulierungInoffizielle "Note"
"... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"Sehr gut
"... stets zu unserer vollen Zufriedenheit"Gut
"... zu unserer vollen Zufriedenheit"Befriedigend
"... zu unserer Zufriedenheit"Mittelmässig -- genügend, mehr nicht
"... im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit"Schwach
"... bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden"Ungenügend -- Bemühung ohne Erfolg

Ja, das grammatikalisch fragwürdige "vollste" Zufriedenheit ist die Bestnote. Und ja, ein einziges fehlendes "stets" kostet eine Stufe.

Weitere klassische Formulierungen

Neben der Skala kursieren Dutzende Einzelfloskeln. Die verbreitetsten, wie sie Schweizer Ratgeber (Reklamationszentrale, jobfiles.ch, ostjob.ch) übereinstimmend beschreiben:

FormulierungGemeint ist
"Er war bestrebt, die Erwartungen zu erfüllen"Er hat sie nicht erfüllt
"Sie hat die Erwartungen im Wesentlichen erfüllt"Die Leistung war mangelhaft
"Er zeigte eine gewisse Eigeninitiative"Von Eigeninitiative war wenig zu sehen
"Sie erledigte die Aufgaben nach Anleitung zuverlässig"Selbstständig ging nichts
"Er erledigte seine Arbeit stets nach seinen Fähigkeiten"Seine Fähigkeiten waren begrenzt
"Sie war als Mitarbeiterin präsent"Mehr als Anwesenheit war nicht drin
"Er trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei"Gesellig war er -- gearbeitet hat er weniger
"Sie war kontaktfreudig und stets umgänglich"Gelobt wird nur das Soziale -- über die Leistung schweigt das Zeugnis
"Er verfügte über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen"Arroganz bei überschaubarem Können

Auslassungen und Schlussformeln: Was fehlt, spricht

Die subtilste Form der Zeugniscodierung ist das qualifizierte Schweigen -- weggelassen wird, was man nicht loben kann:

  • "Gegenüber Vorgesetzten und Kunden stets freundlich" -- und die Kolleginnen und Kollegen? Fehlt die Gruppe, war das Verhältnis zu ihr belastet.
  • Fehlt die Zufriedenheits-Formel ganz, ist das auffälliger als jede schwache Note.
  • Ein sehr kurzes Zeugnis nach langer Anstellung ist selbst ein Signal.

Genauso viel Gewicht hat die Schlussformel:

  • "Wir bedauern seinen Weggang, danken ihr für die wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute" -- Bedauern, Dank und Zukunftswünsche zusammen sind das Zeichen echter Wertschätzung.
  • Fehlen Dank und Bedauern, wurde der Abgang nicht bedauert.
  • "Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch" -- die Kündigung ging tatsächlich von ihr aus. Fehlt dieser Zusatz kommentarlos, bleibt offen, wer gekündigt hat.
  • "Im gegenseitigen Einverständnis" -- gilt unter HR-Profis häufig als Hinweis auf eine vom Arbeitgeber angestossene Trennung.

Ein wichtiger Vorbehalt: Nicht jedes unbeholfene Zeugnis ist codiert. Gerade in kleinen Betrieben ohne HR-Abteilung schreibt manchmal jemand ein Zeugnis, der die Konventionen gar nicht kennt. Beurteile immer das Gesamtbild, nie eine einzelne Zeile. Und in der Romandie und im Tessin gilt zwar dieselbe Rechtsgrundlage, die deutschsprachige Skala ist im certificat de travail aber weniger stark kodifiziert.

Schlechtes oder codiertes Zeugnis -- was tun?

  1. Nüchtern analysieren. Prüfe die Zufriedenheits-Formel, das Verhalten gegenüber allen drei Gruppen (Vorgesetzte, Kollegen, Kunden), die Schlussformel und die Länge im Verhältnis zur Anstellungsdauer.
  2. Das Gespräch suchen. Die meisten Zeugniskorrekturen passieren einvernehmlich. Bring einen konkreten Formulierungsvorschlag mit -- das ist üblich und legitim, entschieden wird am Ende aber vom Arbeitgeber innerhalb seines Formulierungsspielraums.
  3. Berichtigung verlangen. Enthält das Zeugnis Unwahrheiten, Fehler oder unzulässige Codes, kannst du laut ch.ch verlangen, dass der Text geändert wird. Anspruch hast du auf ein wahres Zeugnis -- nicht auf Wunschlob: Was belegbar stimmt, darf drinstehen.
  4. Hilfe holen. Bewegt sich nichts, unterstützen Gewerkschaften, Rechtsschutzversicherungen oder kantonale Schlichtungsbehörden. Als letzter Schritt bleibt die Zeugnisklage vor dem Arbeitsgericht -- für die Verhältnismässigkeit lohnt sich vorher eine Rechtsberatung.

Wo preparAItor ins Spiel kommt

Im Schweizer Bewerbungsdossier gehören alle Arbeitszeugnisse in den Anhang -- zusammen mit Begleitbrief, CV und Diplomen, idealerweise als ein sauberes PDF. Schuldet dir ein früherer Arbeitgeber noch ein Arbeitszeugnis, frag früh nach: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf das Zeugnis, aber das Hin und Her kann Wochen dauern.

Und wenn ein Zeugnis Formulierungen aus den Tabellen oben enthält: erst berichtigen lassen, dann bewerben. Ein korrigiertes Zeugnis arbeitet jahrelang für dich.

Quellen

Tags

ArbeitszeugnisZeugniscodesArbeitsrechtBewerbungsdossier

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